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Vorsorge

Vorsorge der Gesetzlichen Krankenkassen

Von der Gesetzlichen Krankenkasse werden folgende Leistungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen des Genitales, der Brust und des Darmes bei Frauen übernommen:

1. Klinische Untersuchungen

Ab dem Alter von 20 Jahren:

Ab dem Alter von 30 Jahren:

Ab dem Alter von 50 Jahren:

2. Krebsfrüherkennung – Richtlinien auf Darmkrebs

3. Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie- Screening

Ziel der Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening ist die deutliche Senkung der Brustkrebssterblichkeit. Gleichzeitig ist eine Minimierung der Belastungen, die mit einem Mammographie-Screening verbunden sein können, zu gewährleisten. Frauen haben ab dem Alter von 50 Jahren bis zum Ende des 70. Lebensjahres alle 24 Monate Anspruch auf die Leistungen einer Screeningmammographie. Frauen, die sich aufgrund einer Brustkrebserkrankung in ärztlicher Behandlung oder Nachbehandlung befinden oder bei denen aufgrund von vorliegenden typische Symptomen ein begründeter Verdacht auf eine Brustkrebserkrankung besteht, haben Anspruch auf die notwendige ärztliche Betreuung und Behandlung innerhalb der kurativen Versorgung.

Wurde innerhalb der letzten 12 Monate vor dem Zeitpunkt des Leistungsanspruches aus anderen Gründen bereits eine Mammographie durchgeführt, besteht der Anspruch auf Leistungen im Rahmen des Mammographie-Screening Programmes frühestens 12 Monate nach Durchführung dieser Mammographie. Die Einladung zum Screening erfolgt turnusgemäß, persönlich und schriftlich unter Angabe von Untersuchungsort und –termin durch die genannte Zentrale Stelle in München. Die Daten der Einladung werden dem Melderegister entnommen. Entsprechend dem Wohnort wird die auf der Einladung genannte Mammographie-Einheit zugeteilt.

Quellen: Krebsfrüherkennungsrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses, www.g-ba.de, Deutsches Mammographie-Screening: www.mammo-programm.de

Unsere Sprechzeiten

Mo: 08:15 – 16:00 Uhr
Di: 08:15 – 16.00 Uhr
Mi: 08:15 – 16.00 Uhr
Do: 08:15 – 16.00 Uhr
Fr: 08:15 – 13:00 Uhr
und nach Vereinbarung

Kontakt

Obere Hauptstraße 20
85354 Freising
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